Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen

für das Gewinnspiel "Gewinne ein komplettes Pool-Systempaket 6 × 3 × 1,50 m inklusive Premium-Pooltechnik, Poolabdeckung, Poolroboter und professioneller Folienverschweißung im Wert von rund 45.000 € brutto."

1. Veranstalter

Veranstalter des Gewinnspiels ist die
Weinmann GmbH, Frankenstraße 1-4, 63776 Mömbris, Deutschland. Kontakt: tp@weinmann.gmbh, +49 (0)6029 / 95797-0.
Nachfolgend „Weinmann“ genannt. Die beteiligten Produkt-, Leistungs- und Kommunikationspartner unterstützen die Kampagne, sind jedoch nicht Veranstalter des Gewinnspiels.

2. Gewinnspielzeitraum

Das Gewinnspiel beginnt mit Veröffentlichung des offiziellen Gewinnspielbeitrags am 14.09.2026 und endet am 04.10.2026, 23:59 Uhr deutscher Zeit.

Die Gewinnerziehung ist für den 05.10.2026 vorgesehen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt, zu dem die Teilnahmehandlung auf Instagram für Weinmann erkennbar eingegangen ist.

3. Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind volljährige natürliche Personen mit Wohnsitz in Deutschland.

Ebenfalls teilnehmen können Unternehmen und Gewerbetreibende mit Sitz in Deutschland. Die Teilnahme muss über einen hierzu vertretungsberechtigten oder ausreichend bevollmächtigten Vertreter erfolgen.

Für natürliche Personen gilt eine Teilnahme pro Person. Für Unternehmen gilt eine Teilnahme pro Unternehmen. Eine Person, die erkennbar für ein Unternehmen teilnimmt, nimmt mit dieser Teilnahme nicht zusätzlich privat teil.

Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Beschäftigte der Weinmann GmbH, deren Ehegatten oder Lebenspartner, Eltern, Kinder und Geschwister, Beschäftigte der beteiligten Kooperationspartner sowie Personen, die unmittelbar an Planung, Organisation, technischer Durchführung oder Auslosung des Gewinnspiels beteiligt sind.

4. Teilnahmeweg und gültige Teilnahme

Die Teilnahme erfolgt ausschließlich über Instagram über den offiziellen Account @weinmann_wellness. Eine Registrierung auf der Website ist nicht erforderlich.

Für eine gültige Teilnahme müssen innerhalb des Gewinnspielzeitraums alle im offiziellen Gewinnspielbeitrag genannten Teilnahmehandlungen vollständig erfüllt sein:

  • dem offiziellen Instagram-Account @weinmann_wellness folgen
  • den offiziellen Gewinnspielbeitrag liken
  • die im Gewinnspielbeitrag gestellte Gewinnspielfrage im Kommentar beantworten
  • eine Person im Kommentar per @-Mention markieren

Eine bestimmte „richtige“ Antwort ist nur Voraussetzung, wenn der Gewinnspielbeitrag dies ausdrücklich so festlegt. Die Teilnahmehandlungen müssen bis zur Prüfung des gezogenen Accounts bestehen bleiben und für Weinmann überprüfbar sein. Gelöschte oder vor der Prüfung aufgehobene Teilnahmehandlungen können nicht berücksichtigt werden.

Die Teilnahme ist kostenlos und nicht an einen Kauf, einen Vertragsschluss, eine Newsletter-Einwilligung oder eine sonstige entgeltliche Leistung gebunden. Mehrfachkommentare oder die Nutzung mehrerer Accounts erhöhen die Gewinnchance nicht.

Wer eine andere Person markiert, soll nur einen tatsächlich existierenden Instagram-Account erwähnen. Eine Kennzeichnung von Personen auf Bildern, auf denen diese nicht abgebildet sind, wird nicht verlangt.

5. Ausschluss bei Manipulation und Missbrauch

Weinmann kann Teilnahmen ausschließen, wenn konkrete Anhaltspunkte für Manipulation, automatisierte Teilnahme, Fake-Accounts, falsche Angaben, Mehrfachteilnahmen, technische Umgehung der Teilnahmebegrenzung oder sonstiges missbräuchliches Verhalten bestehen. Ein Ausschluss erfolgt nicht willkürlich und wird im Streitfall nachvollziehbar dokumentiert.

6. Gewinn und Gewinnumfang

Verlost wird ein konkret definiertes Pool-System- und Materialpaket für ein Becken mit 6,00 × 3,00 × 1,50 m im Wert von rund 45.000 € brutto.

Die Wertangabe dient ausschließlich der Beschreibung des Gewinnwerts. Sie ist kein Geldbetrag, Budget oder Verrechnungsguthaben. Maßgeblich ist ausschließlich der nachfolgend beschriebene Leistungsumfang.

Der Gewinn umfasst ausschließlich die nachfolgend aufgeführten Bestandteile:

  • TrendStone EPS-Polystyrol-Schalsteinsystem inklusive Endeinschüben und erforderlichem Basis-Montagematerial
  • VarioFit Ecktreppe, 4-stufig, für eine Beckentiefe von 1,50 m
  • RENOLIT ALKORPLAN Gewebefolie der Serie Touch oder Vogue inklusive Vlies, Winkel, Dicht- und Klebstoffen sowie Nahtversiegelung; kalkuliert mit ca. 49 m² inklusive Treppe
  • professionelle Folienverschweißung durch Ferber Pools am fachgerecht vorbereiteten Becken, einschließlich Einschweißen der Gewebefolie, Auskleidung der Treppe, Anflanschen der vorgesehenen Einbauteile und Bodenschweißung
  • Astralpool Unik Skimmer, Bodenablauf, vier Wanddurchführungen, vier Einlaufdüsen und Flanschsätze
  • zwei RGB-Unterwasserscheinwerfer inklusive Blenden
  • vormontierte Technikbox mit Filterkessel Ø 500 mm, drehzahlgeregelter Filterpumpe und Filterglas
  • BAYROL Automatic Salt 5 inklusive pH-/Redox-Messung, WLAN-Modul und Erdungs-Kit
  • Erstausstattung mit 100 kg Poolsalz und BAYROL pH-Minus
  • PVC-Verrohrungsset, Flexschläuche und kalkuliertes Anschlussmaterial
  • VITROS NEO 11 Full-Inverter Wärmepumpe mit 11,06 kW sowie WLAN/App
  • Keramik-Beckenrandstein-Set 6 × 3 m in Earthstone Nero / Dunkelgrau
  • Oberflur-Rollladenanlage der Schwimmbadzentrale inklusive Edelstahl-Wickelwelle, Motor, Steuerung, hellgrauen PVC-Lamellen und Schlüsselschalter
  • Beatbot AquaSense 2 Ultra Poolroboter inklusive Oberflächen-/Skimmerfunktion
  • übliche Standardanlieferung der Gewinnbestandteile an eine mit regulären Lieferfahrzeugen erreichbare Adresse auf dem deutschen Festland

Die professionelle Folienverschweißung ist die einzige im Gewinn enthaltene klassische Dienstleistung. Sämtliche sonstigen genannten Bestandteile sind Materialleistungen.

Bei der Folie wird die konkrete Ausführung innerhalb der genannten Serien im Rahmen der Projektabstimmung und unter Berücksichtigung der Verfügbarkeit festgelegt. Ein Anspruch auf eine nicht ausdrücklich bestätigte Sonderausführung besteht nicht.

Sollte ein konkret benannter Gewinnbestandteil oder ein benannter Leistungspartner aus Gründen, die Weinmann nicht zu vertreten hat, dauerhaft nicht verfügbar sein, kann Weinmann diesen durch einen technisch und wirtschaftlich mindestens gleichwertigen Bestandteil beziehungsweise einen fachlich gleichwertigen Leistungspartner ersetzen. Der Gesamtcharakter des Gewinns darf dadurch nicht wesentlich verändert werden.

7. Ausdrücklich nicht im Gewinn enthalten

Nicht Bestandteil des Gewinns sind insbesondere:

  • Erdarbeiten, Aushub sowie Abtransport oder Entsorgung des Aushubs
  • Herstellung der Bodenplatte und sonstige Betonarbeiten
  • Bewehrung beziehungsweise Eisenarmierung, Beton, Betonpumpe und Hinterfüllarbeiten
  • Drainagearbeiten oder besondere Baugrundmaßnahmen
  • Zusammenbau, Ausrichten und Betonieren des EPS-Beckenkörpers
  • Montage der Einbauteile in den Beckenkörper, soweit diese nicht Bestandteil der enthaltenen Folienverschweißung ist
  • Verlegung, Verklebung und Anschluss der wasserführenden Rohrleitungen
  • Aufstellung und Anschluss der Filtertechnik und Wärmepumpe am Einsatzort
  • sämtliche Elektroarbeiten, Stromzuleitungen, Absicherungen am Gebäude und elektrische Inbetriebnahme vor Ort
  • Wasseranschluss und Befüllung
  • Kranarbeiten, Sonderentladung, Spezialtransporte und Inselzustellung
  • Verlegung der Beckenrandsteine sowie Pflaster-, Terrassen-, Garten- und Landschaftsbauarbeiten
  • Genehmigungen, Statik, Vermessung oder sonstige Planungs- und Behördenleistungen, sofern erforderlich
  • Sonderwünsche, Produktänderungen und zusätzliche Materialien außerhalb des festgelegten Gewinnpakets

8. Grundstück und technische Voraussetzungen

Für die Teilnahme am Gewinnspiel muss noch kein geeignetes Grundstück oder konkretes Poolprojekt vorhanden sein.

Für die tatsächliche Umsetzung muss der Gewinner ein geeignetes Projekt auf dem deutschen Festland benennen. Bei privaten Grundstücken muss der Gewinner Eigentümer sein oder die Zustimmung des Eigentümers nachweisen können.

Erforderliche öffentlich-rechtliche oder private Genehmigungen liegen in der Verantwortung des Gewinners. Das Grundstück beziehungsweise die Baustelle muss ausreichend zugänglich und für das geplante Poolprojekt technisch geeignet sein.

Vor dem Termin zur Folienverschweißung muss der Beckenkörper fachgerecht, maßhaltig, sauber, trocken und vollständig folierbereit hergestellt sein. Ist der Pool zum vereinbarten Termin nicht folierbereit und wird dadurch eine zusätzliche Anfahrt erforderlich, sind die daraus entstehenden Mehrkosten nicht Bestandteil des Gewinns.

Ist ein zunächst benanntes Projekt ungeeignet, kann Weinmann dem Gewinner eine angemessene Frist setzen, ein geeignetes Projekt zu benennen. Eine Übertragung auf eine andere Person oder ein anderes Projekt ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Weinmann möglich.

9. Gebiet, Lieferung und Realisierung

Die physische Lieferung der Gewinnbestandteile und die enthaltene Folienverschweißung erfolgen ausschließlich auf dem deutschen Festland. Deutsche Inseln sind ausgeschlossen.

Enthalten ist die übliche Standardanlieferung an eine mit regulären Lieferfahrzeugen erreichbare Lieferadresse auf dem deutschen Festland. Inselzustellungen, Sondertransporte, Kranentladung, Spezialentladung, außergewöhnlich schwierige Zufahrten und sonstige besondere logistische Leistungen sind nicht Bestandteil des Gewinns.

Der Gewinner muss das geeignete Projekt beziehungsweise den Standort spätestens bis 31.03.2027 benennen.

Die Lieferung der Gewinnbestandteile und die enthaltene Folienverschweißung erfolgen grundsätzlich bis spätestens 31.12.2027.

Verzögerungen aufgrund von Lieferzeiten, Witterung, behördlichen Umständen oder Umständen bei beteiligten Partnern verlängern die jeweilige Frist angemessen, sofern die Verzögerung nicht vom Gewinner verursacht wurde. Bei einer dauerhaften, vom Gewinner verursachten Verschiebung kann der Anspruch auf zeitgebundene Dienstleistungsbestandteile nach vorherigem Hinweis und Ablauf einer angemessenen Nachfrist entfallen. Ein Anspruch auf Barauszahlung entsteht dadurch nicht.

10. Barauszahlung, Änderungen und Übertragung

Eine Barauszahlung des Gewinns ist ausgeschlossen. Nicht benötigte Bestandteile werden nicht ausgezahlt, gutgeschrieben oder mit anderen Leistungen verrechnet.

Sonderwünsche, Aufpreise, Änderungen und zusätzliche Leistungen trägt der Gewinner selbst.

Eine Übertragung des Gewinns auf eine andere Person oder ein anderes Projekt ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Weinmann möglich.

11. Gewinnerermittlung und Prüfung

Nach Ende des Gewinnspiels werden die gültigen Teilnahmen erfasst. Mehrfachteilnahmen werden entsprechend diesen Teilnahmebedingungen bereinigt.

Per Zufallsverfahren werden ein Hauptgewinner und drei Ersatzgewinner in einer dokumentierten Reihenfolge ermittelt. Anschließend prüft Weinmann, ob der jeweils gezogene Account die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt.

Weinmann darf zum Nachweis der Teilnahmeberechtigung und zur Gewinnabwicklung angemessene Nachweise verlangen, insbesondere zu Volljährigkeit, Wohnsitz beziehungsweise Unternehmenssitz, Vertretungsberechtigung und zum geeigneten Projektstandort. Es werden nur solche Nachweise verlangt, die für die Prüfung tatsächlich erforderlich sind.

Erfüllt der Hauptgewinner die Teilnahmebedingungen nicht oder kann er die erforderlichen Voraussetzungen nicht innerhalb einer angemessenen Frist nachweisen, rückt der erste geeignete Ersatzgewinner nach.

12. Gewinnerbenachrichtigung und Gewinnannahme

Der Gewinner wird ausschließlich über eine Direktnachricht des offiziellen Instagram-Accounts @weinmann_wellness informiert.

Der Gewinner muss sich innerhalb von 7 Kalendertagen nach Zugang der Benachrichtigung zurückmelden und die Gewinnannahme bestätigen. Erfolgt keine fristgerechte Rückmeldung, kann der Gewinnanspruch nach Ablauf der Frist entfallen und der nächste Ersatzgewinner nachrücken.

Für die Gewinnannahme werden niemals Bank- oder Kreditkartendaten verlangt. Personenbezogene Daten für Lieferung und Projektabwicklung werden erst nach Kontaktaufnahme und nur im erforderlichen Umfang erhoben.

13. Änderung oder vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels

Weinmann kann das Gewinnspiel aus wichtigem Grund ändern, unterbrechen oder vorzeitig beenden, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung aus rechtlichen, technischen oder sonstigen von Weinmann nicht beherrschbaren Gründen nicht mehr möglich oder unzumutbar ist. Bereits entstandene berechtigte Interessen der Teilnehmer werden dabei angemessen berücksichtigt.

Eine Änderung oder Beendigung erfolgt nicht, um den zugesagten Gewinn ohne sachlichen Grund zu entziehen.

14. Haftung

Weinmann haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Weitergehende zwingende gesetzliche Haftungsansprüche bleiben unberührt.

Weinmann haftet nicht für vorübergehende technische Störungen bei Instagram oder Internet- und Telekommunikationsdiensten, die außerhalb des Einflussbereichs von Weinmann liegen, soweit hierdurch keine zwingenden gesetzlichen Ansprüche berührt werden.

15. Steuerliche Hinweise

Etwaige steuerliche Folgen des Gewinns beim Gewinner, insbesondere bei einer Teilnahme im geschäftlichen Bereich, sind vom Gewinner eigenverantwortlich zu prüfen. Weinmann erbringt keine individuelle Steuerberatung.

16. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der Durchführung, Dokumentation und Abwicklung des Gewinnspiels verarbeitet. Ausführliche Informationen zu Zwecken, Rechtsgrundlagen, Empfängern, Speicherfristen und Betroffenenrechten enthält die separate Seite „Datenschutzhinweise zum Pool-Gewinnspiel 2026“. Diese ist über die Gewinnspiel-Landingpage leicht zugänglich.

17. Instagram-Hinweis und Freistellung

Dieses Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Instagram und wird in keiner Weise von Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert.

Veranstalter und Ansprechpartner für das Gewinnspiel ist ausschließlich die Weinmann GmbH.

Mit der Teilnahme stellt der Teilnehmer Instagram vollständig von Ansprüchen frei, die im Zusammenhang mit diesem Gewinnspiel entstehen, soweit eine solche Freistellung gesetzlich zulässig ist.

18. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Wahrung zwingender Verbraucherschutzvorschriften. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Für Kaufleute und juristische Personen des öffentlichen Rechts kann, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von Weinmann als Gerichtsstand vereinbart werden.

Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, gelten an ihrer Stelle die gesetzlichen Vorschriften. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt.

Stand: 10.09.2026

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